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   VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285   

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https://dejure.org/2018,33259
VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285 (https://dejure.org/2018,33259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2018 - 2 N 16.1285 (https://dejure.org/2018,33259)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 2 N 16.1285 (https://dejure.org/2018,33259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2; GO Art. 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 1, Art. 39 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 3 u Abs. 7, § 9 Abs. 2a, Abs. 2b, § 10 Abs. 3 S. 1, § 34
    Fehlerhafte Ausfertigung eines Bebauungsplanes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan über ein Gewerbegebiet im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausfertigung der Planurkunde; Anforderungen an den Ausschluss einzelner Nutzungen bei einem übergeleiteten Baulinienplan

  • rewis.io

    Fehlerhafte Ausfertigung eines Bebauungsplanes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis eines Mieters im Normenkontrollverfahren; Ausfertigung eines Bebauungsplans; Ausschluss von einzelnen Nutzungen bei einem übergeleiteten Baulinienplan; gewerbliche Zimmervermietung; zum Zweck der Prostitution; Gebietserhaltungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten eines Normenkontrollantrags gegen einen Bebauungsplan über ein Gewerbegebiet im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausfertigung der Planurkunde; Anforderungen an den Ausschluss einzelner Nutzungen bei einem übergeleiteten Baulinienplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567

    Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Die Ausfertigung erfolgt durch handschriftliche Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder dessen Stellvertreters auf der Originalurkunde unter Angabe des Datums (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - BayVBl 1991, 23; Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: April 2018, Art. 26 GO Rn. 8; Oehler, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand: September 2018, Art. 26 GO Anm. 4.).

    Weiter erklärt die Ausfertigung, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind (Legalität) (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - BayVBl 1991, 23; Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: April 2018, Art. 26 GO Rn. 8; Oehler, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand: September 2018, Art. 26 GO Anm. 4.).

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Erforderlich ist dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: April 2018, Art. 26 GO Rn. 9; Oehler, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand: September 2018, Art. 26 GO Anm. 4.).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 15 N 12.1633

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausfertigungsfertigungsmangel; Fehlen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Erforderlich ist dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand: April 2018, Art. 26 GO Rn. 9; Oehler, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand: September 2018, Art. 26 GO Anm. 4.).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Dies setzt voraus, dass die Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Norm in ihren Rechten verletzt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, U.v.18.11.2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Ein Pächter ist nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1999 - 4 CN 3.99 - BVerwGE 110, 36) dann antragsbefugt, wenn für die von ihm genutzte Fläche eine andere Nutzungsart festgesetzt wird.
  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89

    Grundstücksbezogenheit des Baurechts - Keine Klagemöglichkeit für Ehegatten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Auch Mieter oder Pächter können antragsbefugt sein, z.B. wenn der Bebauungsplan dadurch in Rechte der Mieter eingreift, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.7.1990 - 4 B 235.89 - NVwZ 1991, 566).
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Bordelle oder bordellartige Betriebe sind jedoch als gewerbliche Betriebe aller Art zu betrachten (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2017 - 2 B 17.1741 - BayVBl 2018, 601 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 14 N 09.2434

    Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb des Plangebietes liegender

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2018 - 2 N 16.1285
    Nur dann, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet, kann die Antragsbefugnis verneint werden (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2011 - 14 N 09.2434 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Ob der Plan bzw. die Festsetzung bezogen auf Spielhallen und Wettbüros im Wege einer "geltungserhaltenden Reduktion" immerhin noch als teilerforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB angesehen werden könnte, weil insoweit Übereinstimmung zwischen Planinhalt und -begründung besteht (vgl. zu einer ähnlichen Problematik BayVGH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 N 16.1285 -, juris Rn. 31), kann hier dahinstehen, da der Plan jedenfalls aus anderen Gründen insgesamt unwirksam ist.
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Vorliegend dürfte der am 22. Dezember 2008 bekannt gemachte "Vorgänger"-Änderungsbebauungsplan "Deckblatt Nr. 03" zwar wegen Verstoßes gegen Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 GO offensichtlich unwirksam sein, weil dessen Satzungsbeschluss vom 15. Januar 2008 schon am 22. Dezember 2008 öffentlich bekannt gemacht wurde, die Ausfertigungsunterschrift auf der Planurkunde aber erst einen Tag später (am 23. Dezember 2008) erfolgte (zur falschen Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.3.2012 - 15 ZB 10.2153 - juris Rn. 5; U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 25.05.2021 - 1 D 90/21

    Rechtsbeeinträchtigungen eines Mieters als Folge nachteiliger bauplanerischer

    Allerdings können auch Mieter einer Wohnung einen Nachteil erleiden und deshalb antragsbefugt sein (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285, juris Rn. 16).

    Auch Mieter können antragsbefugt sein, wenn der Bebauungsplan dadurch in Rechte der Mieter eingreift, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen könnten (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.10.2018, a.a.O.; v. Abdyll, in: Bader/Funke-Kaiser/ u.a., VwGO , 7. Aufl. 2018, § 47 Rn. 68).

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 2 N 17.1002

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen formeller Mängel

    Die Ausfertigung erfolgt durch handschriftliche Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder dessen Stellvertreters auf der Originalurkunde unter Angabe des Datums (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - BayVBl 1991, 23; U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris).

    Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Textteil der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris; U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713 - juris; Bauer/Böhle/ Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand Juni 2019, Art. 26 GO Rn. 9; Oehler in Schulz/Wachsmuth/Zwick, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Stand August 2019, Art. 26 GO Anm. 4).

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.385

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag mangels Rechtsgrundlage für die festgesetzte

    Dies kann hier dahingestellt bleiben, weil sich der Antragsteller - unabhängig von seiner eigentumsbezogenen Rechtsstellung innerhalb der Gütergemeinschaft mit seiner Ehefrau - hinsichtlich der bei Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartenden, wegen § 1 Abs. 6 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. c BauGB auch in seinem Interesse abwägungsrelevanten Belastung durch Gewerbelärm als berechtigter Anwohner in vergleichbarer Weise wie ein Mieter / obligatorisch Berechtigter (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 - ZfBR 2000, 199 = juris Rn. 14 f.; BayVGH, U.v. 13.11.2000 - 14 N 95.485 - juris Rn. 22 f.; U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 16; OVG LSA, U.v. 28.5.2020 - 2 K 49/18 - juris Rn. 2, 53 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.3.2020 - OVG 10 A 8.15 - juris Rn. 60; OVG Bremen, B.v. 25.5.2021 - 1 D 90/21 - juris Rn. 10) oder ein dinglich Nutzungsberechtigter (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2020 - 15 N 19.389 - juris Rn. 12; B.v. 17.5.2021 - 15 N 20.2904 - BeckRS 2021, 12517 Rn. 20) auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) berufen kann.
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1023

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung von Appartements zu Dauerwohnzwecken zu

    Sind die Regelungen eines Bebauungsplans nicht auf einem Blatt zusammengefasst, sondern finden sich diese auf mehreren, untereinander nicht hinreichend fest verbundenen Einzelblättern, genügt der mit Unterschrift des Bürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; BayVGH, U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - BeckRS 2018, 25006).
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1799

    Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnungen

    Sind die Regelungen eines Bebauungsplans nicht auf einem Blatt zusammengefasst, sondern finden sich diese auf mehreren, untereinander nicht hinreichend fest verbundenen Einzelblättern, genügt der mit Unterschrift des Bürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; BayVGH, U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - BeckRS 2018, 25006).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 19.1748

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Die Ausfertigung allein des Textteils oder allein der Planzeichnung genügt in einem solchen Fall nur dann, wenn durch eindeutige Angaben oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit aller Planteile zu der beschlossenen Satzung ausgeschlossen wird (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2019 - 2 N 17.1002 - juris Rn. 26; U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 20; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris Rn. 34).
  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1022

    Nutzungsuntersagung wegen Vermietung von Appartements als Ferienwohnung

    Sind die Regelungen eines Bebauungsplans nicht auf einem Blatt zusammengefasst, sondern finden sich diese auf mehreren, untereinander nicht hinreichend fest verbundenen Einzelblättern, genügt der mit Unterschrift des Bürgermeisters versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Einzelblatt grundsätzlich nur dann den Anforderungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO für eine wirksame Ausfertigung, wenn alle Einzelblätter des Bebauungsplans mit Regelungsinhalt zusammen mit dem ausgefertigten Blatt des Bebauungsplans durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Gesamtsatzung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; BayVGH, U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; BayVGH, U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - BeckRS 2018, 25006).
  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 1 N 17.333

    Unterlassene Ausfertigung von Anlagen der Satzung

    Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Textteil der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2018 - 2 N 16.1285 - juris Rn. 20; U.v. 28.4.2017 - 15 N 967 - juris Rn. 37; U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713 - juris 8; B.v. 28.2.2008 - 1 NE 07.2946 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545

    Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet

  • VG Regensburg, 19.03.2019 - RN 6 K 17.1691

    Untersagung der Nutzung einer Ferienwohnung

  • VGH Bayern, 22.09.2023 - 15 N 22.1811

    Erfolgloser Normenkontrollantrag - Beseitigung von Abwasser und

  • VG Ansbach, 02.07.2019 - AN 3 K 17.00971

    Trading-Down-Effekt bei Zulassung eines Wettbüros

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 2 NE 21.2669

    Zur Ermittlung und Bewertung unüberwindlicher Vollzugshindernisse wegen

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